§ 1
Geltung
Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle
umfaßten Leistungen einschließlich Beratungsleistungen.
§ 2
Schweigepflicht gegenüber Dritten, Datenschutz
Ein DNA-Test
ist eine vertrauliche und persönliche Angelegenheit, die
durch eine teilweise Verzichtleistung auf allumfassenden
Datenschutz aufgegeben werden muß. Die ermittelten
Gen-Eigenschaften dienen schließlich dem Vergleich mit
anderen, womit sie auch in einer Datenbank abgelegt werden
können. Es muß klar sein, daß die herausgefundenen Merkmale
auch für diskriminierende Zwecke mißbraucht werden können.
Der
Auftragnehmer verpflichtet sich nach Maßgabe der Gesetze,
über alle Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit seiner
Tätigkeit bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren.
§ 3
Vertragsrechtskraft
Durch die
schriftliche Anmeldung per Formmailer kommt in der Regel
noch kein Vertrag zustande, wobei diese Anmeldung nur
verwertet werden kann, wenn auch die notwendigen Adreßdaten
mitgeteilt werden. Nach Anmeldung bekommt der Kunde eine
Rechnung zugestellt, die erst dann vertragsrechtskräftig
wird, wenn der ausgewiesene Betrag auf dem angegebenen Konto
eingegangen ist. Nach Zahlungseingang ergeht eine
Auftragsbestätigung und es werden zwei Probengläschen
zugesandt, die der Proband mit einer Speichelprobe versehen
frankiert an die angegebene Adresse schicken muß. Die Dauer
der Auswertung wird dem Probanden schriftlich mitgeteilt.
§ 4
Umfang und Durchführung des Auftrages
Gegenstand des Auftrages ist die Durchführung der
vertraglich vereinbarten Leistung, nicht ein bestimmter
Erfolg bzw. ein bestimmtes Ergebnis.
Der
Leistungsumfang besteht aus der stellvertretenden Bestellung
des entsprechenden Tests, der Übersendung des ausgewerteten
Testergebnisse sowie weiteren Informationsmaterials und
einer zeitlich nicht limitierten analytischen und
weiterführenden Beratung ohne entsprechenden Aufpreis. Die
Fragen des Kunden können zu diesem Zweck telefonisch,
schriftlich per Fax oder per e-Mail vorgetragen werden. Der
Kunde erhält ein Kennwort und ein Paßwort sowie eine
Login-Adresse zugesandt und kann sich damit über Internet
selbst Zutritt zu seinen Ergebnissen verschaffen.
§ 5
Probeentnahme
Die
Probenentnahme ist die alleinige Aufgabe des Auftraggebers.
Bei Bedarf berät der Auftragnehmer den Auftraggeber über die
Bei Körperverletzungen oder Fehlanalysen, die durch eine
nicht sachgerechte Probenentnahme entstehen, trägt der
Auftragnehmer keinerlei Haftung.
§ 6
Lieferzeit
Die Testdauer
hängt von der Vielzahl der durchzuführenden Tests ab und
kann mehrere Monate betragen.
Die
Lieferzeit verlängert sich in Fällen höherer Gewalt und
allen unvorhergesehenen Hindernissen, welche der
Auftragnehmer nicht zu vertreten hat und die auf die
pünktliche Lieferung der Ergebnisse Einfluß hat.